Die kurze Antwort
Die Provision ist kein Preis fürs Türaufschließen. Sie ist der Preis dafür, dass am Ende der richtige Käufer den richtigen Betrag zahlt und der Vertrag hält.
Marktüblich sind 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer je Partei, insgesamt also 7,14 Prozent. Seit Dezember 2020 ist gesetzlich geregelt, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher teilen. Ihr Anteil bei 800.000 Euro Kaufpreis beträgt also 28.560 Euro.
Das ist eine ernstzunehmende Summe. Die Frage ist nur, gegen welche andere Summe man sie stellt.
Die Rechnung
Warum der Prozentsatz die falsche Zahl ist
Die meisten Eigentümer vergleichen die Provision mit null, also mit dem Verkauf in Eigenregie. Der ehrliche Vergleich sieht anders aus, denn ohne Makler entstehen ebenfalls Kosten, und der erzielte Preis ist selten derselbe.
Zwei Wege, gegenübergestellt
Einfamilienhaus, 800.000 Euro
Richtwerte zur Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Preisunterschied von 3 Prozent ist eine Annahme zur Veranschaulichung, kein garantierter Wert. Unabhängig vom Weg fallen weitere Posten an, etwa die Löschung einer eingetragenen Grundschuld über den Notar, üblicherweise rund 0,2 Prozent der Grundschuldsumme.
Ein Prozentpunkt Unterschied im Verkaufspreis sind bei 800.000 Euro 8.000 Euro. Drei Punkte sind 24.000 Euro. Die Provision entscheidet sich nicht am Prozentsatz, sondern daran, wer den besseren Preis holt.
Deshalb ist die richtige Frage nicht, ob 3,57 Prozent viel sind. Die richtige Frage lautet: Holt der Makler diesen Betrag im Verkaufspreis wieder herein, und was kostet es mich, wenn im Verkauf etwas schiefgeht?
Die Leistung
Wofür Sie tatsächlich zahlen
Das meiste davon sieht ein Verkäufer nie, weil es Probleme verhindert, die dann gar nicht erst entstehen.
Die Gegenrechnung
Was ein Fehler im Verkauf kostet
Die Provision ist planbar. Die folgenden Beträge sind es nicht, und sie fallen erst auf, wenn es zu spät ist.
24.000 €
Ein Nachlass von 3 Prozent
Im Gespräch schnell zugesagt, weil der Interessent sympathisch wirkt und der Verkauf endlich vorangehen soll.
8.000 €
Ein Prozentpunkt zu niedrig gestartet
Ein zu vorsichtiger Angebotspreis wird nie nach oben korrigiert. Sie erfahren nie, was möglich gewesen wäre.
4 Monate
Eine geplatzte Finanzierung
Das Objekt geht erneut online, gilt im Markt als schwer verkäuflich und wird am Ende meist günstiger verkauft.
Der Preis entsteht nicht im Inserat, sondern im Gespräch danach.
LB ImmobilienDas Risiko
Sie zahlen nur bei Erfolg
Die Provision wird fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag geschlossen ist. Kommt kein Verkauf zustande, tragen wir den Aufwand: Bewertung, Fotos, Exposé, Inserate, jede einzelne Besichtigung.
Das ist der entscheidende Unterschied zum Alleingang. Dort zahlen Sie Energieausweis, Fotos und Portalanzeigen im Voraus, unabhängig davon, ob am Ende jemand kauft. Unser Honorar hängt an demselben Ergebnis wie Ihr Erlös, nämlich an einem guten Kaufpreis. Das ist kein Marketingsatz, sondern die Struktur des Geschäfts.
Fair bleiben
Woran Sie einen guten Makler erkennen
Nicht jedes Mandat ist sein Geld wert, und das sagen wir offen. Diese vier Punkte trennen die Spreu vom Weizen, und Sie dürfen uns daran messen.
- Der Angebotspreis ist begründet. Fragen Sie nach vergleichbaren Verkäufen aus Ihrer Nachbarschaft. Wer nur eine Zahl nennt, hat sie geschätzt.
- Die Leistungen stehen schriftlich im Vertrag. Fotos, Exposé, Portale, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Notarbegleitung. Was nicht drinsteht, ist nicht vereinbart.
- Interessenten werden vorab geprüft. Ihre Zeit ist zu wertvoll für Besichtigungstourismus.
- Der zu hohe Preis wird abgelehnt. Ein Makler, der jeden Wunschpreis bestätigt, will das Mandat, nicht den Verkauf. Nach drei Monaten ohne Angebot folgt die Preissenkung, und die kostet Sie mehr als jede Provision.
Übrigens ist der Prozentsatz nicht gesetzlich festgelegt. Die 3,57 Prozent je Partei sind Marktkonvention. Gesetzlich geregelt ist nur die Verteilung: Die Käuferseite darf höchstens die Hälfte tragen, und ein Nachlass für eine Seite gilt automatisch auch für die andere.
So arbeiten wir
Ihr nächster Schritt mit LB Immobilien
Wir begleiten Eigentümer von der ersten Einschätzung bis zur Übergabe. Wenn Sie wissen möchten, wie ein Verkauf mit uns abläuft, finden Sie hier den passenden Einstieg.
Häufige Fragen
Maklerprovision: Ihre Fragen
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Marktüblich sind derzeit 3,57 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer je Partei, insgesamt 7,14 Prozent. Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht, der Satz ist frei vereinbar.
Wer zahlt die Provision, Käufer oder Verkäufer?
Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher teilen sich beide Seiten die Provision, seit Dezember 2020 bundesweit geregelt. Die Käuferseite darf höchstens die Hälfte tragen.
Wann wird die Provision fällig?
Erst mit dem wirksamen notariellen Kaufvertrag. Kommt kein Verkauf zustande, entstehen Ihnen keine Kosten. Bewertung, Fotos, Exposé und Inserate gehen zulasten des Maklers.
Welche Leistungen sind in der Provision enthalten?
Bei uns: Bewertung, Beschaffung und Prüfung aller Unterlagen, professionelle Fotos und Grundrisse, Exposé, Vermarktung auf allen relevanten Portalen, Besichtigungen, Prüfung der Bonität, Verhandlung, Abstimmung des Kaufvertragsentwurfs, Begleitung zum Notartermin und die Übergabe mit Protokoll. Lassen Sie sich den Leistungsumfang immer schriftlich geben.
Lohnt sich ein Makler auch in einem guten Markt?
Gerade dann. In einem gefragten Markt entscheidet nicht, ob sich ein Käufer findet, sondern wie viele Interessenten gleichzeitig am Tisch sitzen. Genau das bestimmt den Preis. Ein einzelner Interessent verhandelt anders als fünf.
Ist die Provision steuerlich absetzbar?
Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist können Verkaufskosten wie die Provision in der Regel berücksichtigt werden. Bei selbst genutztem Wohneigentum nicht. Klären Sie Ihren Fall mit einem Steuerberater.
Was kostet mich der Verkauf sonst noch?
Als Verkäufer tragen Sie üblicherweise die Löschung einer eingetragenen Grundschuld über den Notar, rund 0,2 Prozent der Grundschuldsumme, und bei laufender Finanzierung womöglich eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Notarkosten für den Kaufvertrag und die Grunderwerbsteuer trägt die Käuferseite.
Quellen: Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (§§ 656a bis 656d BGB), Gerichts und Notarkostengesetz, Gebäudeenergiegesetz zur Energieausweispflicht, Zinsentscheidung der Europäischen Zentralbank vom 10. September 2026. Alle Beträge sind Richtwerte zur Orientierung, der angenommene Preisunterschied dient der Veranschaulichung. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: 14. September 2026.



